Auszubildende im SGB II – Die Schnittstelle zwischen Bürgergeld und BAföG
An der Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zu entscheiden, ob bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Bürgergeld bestehen. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Bürgergeld oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt.
Ein Schwerpunkt liegt auch auf Beispielen zur Einkommensberücksichtigung bei Auszubildenden, die Bürgergeld beziehen.
Schwerpunkte
- Schnittstelle SGB II/Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 5 und 6 SGB II
- Förderungsfähige Ausbildungen
- Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III
- Leistungen nach dem AFBG („Meister-BAföG“)
- Leistungen nach § 27 SGB II, insbesondere Mehrbedarfe unter Berücksichtigung von Einkommen,
- Berücksichtigung von Einkommen bei Auszubildenden, insbesondere nach § 11b Absatz 2b SGB II
- Kinderzuschlag bei Auszubildenden
- Besprechung von Beispielsfällen


