Seit 13 Jahren gibt es das Anerkennungsgesetz des Bundes und für landesrechtlich geregelte Berufe entsprechende Ländergesetze. Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss, die in ihrem Beruf als Fachkraft in Deutschland arbeiten wollen oder eine weitere Qualifizierung anstreben, können eine Anerkennung oder alternative Verfahren beantragen und sich zuvor beraten lassen.
Die Schulung ist vor allem für Mitarbeitende in Arbeitsverwaltung, Behörden und Trägern aufgebaut, um die relevanten Inhalte und Grundlagen für die Praxis zu vermitteln. Im Fokus steht die Beratung und Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen von geflüchteten Menschen sowie Migrantinnen und Migranten, die ich Deutschland leben. Ziel ist eine qualifikationsadäquate Arbeitsmarktintegration als Beitrag zu Behebung des Fachkräftemangels.
In der Schulung werden folgende Themen beleuchtet:
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- Einführung in die Bedeutung des Themas im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel.
- Grundlagen von Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland.
- Vermittlung von Hintergrundwissen und Ansätzen zur konkreten Umsetzung in der Praxis
