Seit 2016 gibt es Maßnahmen nach § 16h SGB II. Dieses Eingliederungsinstrument weicht deutlich von allen anderen im SGB II ab:
Zunächst können junge Menschen gefördert werden, die aktuell nicht im Leistungsbezug sind. Weiter gibt es Überschneidungen bei Inhalten oder Akteuren mit dem SGB VIII und SGB XII. Außerdem gibt es die gesetzlich eröffnete Möglichkeit der Projektförderung.
Allein dadurch ergeben sich andere als die sonst üblichen Anforderungen an diesen Maßnahmetyp. Dies gilt sowohl für Maßnahmeträger als auch für Jobcenter. Entsprechend ist die Entwicklung dieses Förderinstruments immer noch zurückhaltend.
